Grundsätzlich umfasst der A/B – Kader der Deutschen Triathlon Union maximal 22 Aktive, von denen mindestens 8 Aktive der Altersklasse U23 angehören sollen.
Der C – Kader (Juniorenkader) umfasst maximal 12 Aktive, von denen 50% dem jüngeren Juniorenjahrgang angehören sollten. Zur Aufnahme in den Bundeskader A/B/C der Deutschen Triathlon Union gelten grundsätzlich folgende Kaderkriterien:
Nominierungsgrundsätze
- Es können nur Athletinnen/Athleten nominiert werden (incl. WC), die im Doping-Kontroll-System der NADA seit spätestens 30.11.2009 angemeldet sind.
- Die maximale Teilnehmerzahl gilt grundsätzlich als Obergrenze.
- Sollten mehr Athletinnen/Athleten die geforderten Nominierungsleistungen erfüllen, so gilt immer der direkte Vergleich als Entscheidungsgrundlage.
- gültiger aktueller Athletenvertrag
- Grundsätzlich ist ein Start bei der Deutschen Meisterschaft bzw. der Deutschen Junioren-Meisterschaft Voraussetzung für eine Nominierung.
Der Leistungssportausschuss der DTU ist allein verantwortlich, die Athleten für die jeweiligen Wettkämpfe zu nominieren. Sollten mehr Athleten die Direktqualifikation erreichen als die DTU Startplätze zur Verfügung hat, entscheidet der Leistungssportausschuss unter Berücksichtigung der ITU-Rankinglisten, Formkurven und Gesundheit, welche Athleten nominiert werden.
Der Leistungssportausschuss der DTU behält sich das Recht vor, die jeweiligen Kontingente nicht vollständig auszuschöpfen.
Änderungen der Nominierungsrichtlinien aufgrund Entscheidungen und Regeländerungen u.a. seitens der ITU sind vorbehalten.
